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AGB / Mietanhänger – Bedingungen

1. Führerausweis Kategorie BE: Der Fahrer muss im Besitz eines CH oder EU Führerausweises sein. Kategorie BE oder E ist erforderlich!

2. Bussen und Gesetzesübertretungen: Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer. Die im Fahrzeugausweis des Mieters eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges, und die im Fahrzeugausweis aufgeführte Stützlast darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt in der Schweiz 80 Stundenkilometer!

3. Mietdauer: Ganztagesmiete: Ein Miet-Tag entspricht 24 Stunden. Mietbeginn der Ganztagesmiete ist in der Regel um 7.30 oder um 17.00 Uhr. Der Preis ist je nach Anhängertyp verschieden.

Halbtagesmiete: Der Mietbeginn der Halbtagesmiete kann variabel gewählt werden. Der Preis beträgt 60% der Ganztagesmiete. Bei verspäteter Fahrzeug-Rückgabe wird ein Zuschlag von CHF 300.- verrechnet. Wenn dem Nachmieter Schäden durch die verspätete Rückgabe entstehen, ist der Mieter für diese zusätzlich haftbar. Der Rückgabezeitpunkt ist entsprechend der Abmachung einzuhalten.

4. Reinigung: Der Anhänger muss zur vereinbarten Zeit sauber gereinigt zurückgebracht werden. Wir empfehlen vor der Rückgabe eine Abdampfanlage aufzusuchen.

5. Fahrten innerhalb der Schweiz: Jedem Anhänger ist eine Fahrzeugausweis-Kopie beigelegt.

6. Fahrten ausserhalb der Schweiz: Auslandfahrten sind nur möglich, wenn wir dem Kunden den Original Fahrzeugausweis mitgeben.

7. Zubehör und Ladungssicherung: Befestigungsmaterial, Spannset, Elektroadapter etc. werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter hat diese Objekte vor Mietantritt zu kontrollieren. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für das Befestigungsmaterial, Ladungssicherung und Zubehör ab. Für Schäden an Befestigungsmaterial und Folgeschäden aus nicht sachgemässer Ladungs-sicherung haftet der Mieter.

8. Haftung: Der Mieter haftet für alle Schäden, welche er am Anhänger verursacht. Er ist auch haftbar für Schäden welche er Dritten gegenüber verursacht. Das bezieht sich auch auf Ereignisse welche im abgekoppelten Zustand eintreten. Das Fahrzeug ist Vollkasko Versichert – mit einem Selbstbehalt von Fr. 1500.- für den Schadensverursacher! Kann im Schadensfall Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden nimmt die Versicherung Regress auf den Verursacher. Diebstahl ist nicht durch Vollkasko-versicherung abgedeckt. Daraus resultierende Standtage und allfällige Bonusverluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Unfälle durch Überladung oder unsachgemässe Ladesicherung sind nicht versichert. Für diese Schäden haftet der Mieter. Geladenes Transportgut ist nicht versichert. Wir behalten uns vor allfällige Schäden bis 5 Arbeitstage nach Mietende anzumelden. Bei nicht reparier-baren Reifen- und Folgeschäden ( z.B. fahren mit angezogener Bremse etc.) müssen auf Kosten des Mieters beide Reifen der betroffenen Achse(n) ersetzen werden (Gemäss Gesetzgeber muss pro Achse dieselbe Reifenmarke u. Profil-tiefe vorhanden sein.) – Gesamtkosten nach Aufwand. Bei Anhängern mit Planen-Verdecken können wir für die Dichtheit des Aufbaus keine Garantie übernehmen. Empfindliches Transportgut ist vom Mieter selbst entsprechend vor Feuchtigkeit zu schützen. Für Anhängerabschlepp- und Rückführungs- Kosten haftet der Mieter.
Gerichtsstand ist Oberbipp. Mit der Übernahme vom Anhänger anerkennt der Mieter unsere Mietbedingungen. Mündliche Absprachen sind nur mit gegenseitiger, schriftlicher Bestätigung verbindlich.

9. Annullation / Fälligkeit: Bei einer Annullation, die später als ein Tag nach der Reservation erfolgt, ist der Mietbetrag trotzdem fällig. Der gesamte Mietbetrag ist bei Abholung fällig!

10. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz der erforderlichen Führerscheinkategorie ist und die AGB / Mietanhänger Bedingungen verstanden hat und akzeptiert.